Informationen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stundensätze

  1. Ich setze derzeit auf Grund der Kleinstunternehmerregelung keine Mehrwertsteuer an
  2. Angebote sind sechs Monate gültig.
  3. Stundensätze von Zweiter Blick dürfen nicht ohne ausdrückliches Einverständnis an Dritte weitergegeben werden, sofern nicht gesetzliche Vorschriften dies verlangen.

Zeiterfassung

  1. Dienstleistungen werden nach Stundenaufwand abgerechnet, sofern nicht generell oder für Teilbereiche Pauschalbeträge vereinbart werden.
  2. Die Aufzeichnung zum Stundenaufwand wird bei der Rechnungslegung beigelegt. Eine Abfrage zum aktuellen Stundenzeitaufwand ist jederzeit möglich, wobei eine Viertelstunde für die Anfragebeantwortung verrechnet wird.
  3. Abgerechnet werden natürlich nur die tatsächlich durchgeführten Dienstleistungen, sofern sie nicht durch pauschalierte Vereinbarungen ersetzt oder ergänzt werden.
  4. Auf der Webseite https://www.zweiterblick.at arbeite ich an einem umfangreichen Informationsangebot zu einzelnen Themenbereichen der digitalen Barrierefreiheit. Ich aktualisiere und erweitere diese Informationen anhand von allgemeinen Recherchen und Fragestellungen aus aktuellen Projekten.
    Wenn ich in Begleitungsprojekten aus inhaltlichen Gründen der Basisinformation auf Links zu solchen aktuellen Artikeln verweise, kann jeweils pauschal eine Stunde Zeitaufwand für das Projekt verrechnet werden.
  5. Ein möglicher Aufwand für Recherchen zu Komponenten, die nicht in HTML vorhanden sind, kann ohne Rücksprache mit bis zum Ausmaß von einer Stunde verrechnet werden.
  6. Prozessbegleitungen ziehen sich oft über Monate hinweg und ich muss mich jeweils neu in das Projekt einarbeiten. Um zu einer zügigen Vorgehensweise zu motivieren, verrechne ich eine Pauschale von 15 Minuten pro angefangenen Monat ab dem Prozessbeginn.

Kooperation

  1. Korrespondenzen per E-Mail gelten als schriftliches Einverständnis. AuftraggeberIn und Zweiter Blick dokumentieren diese Korrespondenz beidseitig.
  2. Bei Evaluationen setze ich eine maschinelle Validation des HTML-Codes voraus. Diese ist vom Auftraggeber bzw. dessen Agentur vorzunehmen.
  3. Eine Einbindung von Drittbeteiligten durch Zweiter Blick ist bei schriftlichem Einvernehmen möglich.
  4. Die Beteiligung am Projekt darf auf dem Webauftritt https://www.zweiterblick.at veröffentlicht werden. Dazu darf auch der Projekttitel und das Logo des Auftragsgebers verwendet werden.

Referententätigkeiten

  1. Bei Schulungsangeboten gilt eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten als eine Stunde Zeitaufwand..
  2. Die Urheberrechte für Schulungsunterlagen gehen nicht in den Besitz der Einrichtung, die unsere Schulungen in Anspruch genommen hat.
  3. Die Einrichtung, die unsere Schulungen in Anspruch nimmt, verpflichtet sich dazu, unsere Schulungsunterlagen ausschließlich an die Teilnehmenden an unseren Schulungen weiter zu geben.
  4. Die Einrichtung, die unsere Schulungen in Anspruch nimmt, verpflichtet sich dazu, die Teilnehmenden an unseren Schulungen darüber zu informieren, dass eine Weitergabe unserer Zustimmung bedarf.
  5. Wir freuen uns, wenn unsere Schulungsunterlagen als hilfreich empfunden werden. Eine Weitergabe der Schulungsunterlagen an Dritte bedarf jedoch unserer ausdrücklichen Zustimmung, sofern sie nicht ohnedies auf zweiterblick.at veröffentlicht werden.

Haftungsausschluss

  1. Ich hafte für keine Irrtümer auf den Webseiten von Zweiter Blick.
  2. Ein Haftungsausschluss besteht auch für Tipp- und Rechenfehler im finanziellen Kontext.
  3. Die auf zweiterblick.at im Bereich IT’S ART eingebetteten oder verlinkten Inhalte wurden von mir technisch nicht geprüft. Ich übernehme keine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung dieser Inhalte entstehen.
  4. Keine Haftung besteht weiters für Informationen auf verlinkten externen Webseiten.